Teilnahmebedingungen

1. Filmwettbewerb

  • 1.1. Veranstalter

    Veranstalter der European Wildlife Film Awards (EWFA) ist die private gemeinnützige Deutsche Wildtier Stiftung, Christoph-Probst-Weg 4, 20251 Hamburg.

    Veranstaltungsort ist das Naturfilmkino in der Botschaft der Wildtiere in der Hamburger HafenCity, Lucy-Borchardt-Str.2, 20457 Hamburg.

  • 1.2. Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt für die European Wildlife Film Awards sind Dokumentarfilme, die sich mit den Themen Natur, Tier und Umwelt in Europa befassen und deren Fertigstellung bei Einreichung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

    Die eingereichten Produktionen müssen eine Mindestlänge von 40 Minuten haben.

    Für die Kategorie Kurzfilm können Produktionen eingereicht werden, die eine Maximallänge von 15 Minuten haben. Hier sind auch nicht dokumentarische Filme willkommen.

    Ist die Originalfassung nicht deutsch- oder englischsprachig, muss der Film mit einer gut lesbaren deutsch- oder englischsprachigen Untertitelung versehen sein. 

  • 1.3. Kategorien & Dotierungen

    Filme können für eine oder mehrere der folgenden Kategorien angemeldet werden. Die Jury hat die Möglichkeit, die gewählte Einreichkategorie nachträglich zu ändern.

    Bester Europäischer Film: Tierwelt  |  Dotierung 15.000 Euro

    Es werden die faszinierendsten Tieraufnahmen eines Filmes prämiert. Bei den Tieren muss es sich um in Europa vorkommende Wildtiere handeln. Der Film muss insgesamt höchsten Qualitätsstandards genügen.

    Bester Europäischer Film: Biodiversität  |  Dotierung 10.000 Euro

    Prämiert werden Beiträge, die auf besondere Weise die Vielfalt der heimischen europäischen Flora und Fauna zeigen, Wildtierlebensräume, Naturräume, Landschaften bzw. Ökosysteme vorstellen und ggf. auch ihre Gefährdung thematisieren.

    Bester Europäischer Film: Naturschutz  |  Dotierung 10.000 Euro

    Es werden herausragende Filme prämiert, die Maßnahmen oder Menschen in den Mittelpunkt rücken, welche sich zielführend für den Schutz der Biodiversität sowie für den Natur- und Artenschutz einsetzen.

    Beste Regie/Bester Autor  |  Dotierung 5.000 Euro

    Mit diesem Preis wird eine hervorragende Regiearbeit und/oder die beste Story eines Filmes gewürdigt.

    Bester Kurzfilm  |  Dotierung 2.500 Euro

    Prämiert werden Kurzfilme, die es auf besondere Weise schaffen, ein Thema in 1 – 15 Minuten zu präsentieren, sei es auf Grund der Originalität, der filmischen Qualität, einer guten Story oder einer besonderen Ästhetik.

    Publikumspreis  |  Dotierung 5.000 Euro

    Das Publikum vergibt Noten an alle im Rahmen des Wettbewerbs ausgewählten Filme ab 40 Minuten Länge. Der insgesamt am besten bewertete Film gewinnt. Der Preis wird immer im Folgejahr überreicht. Für diese Kategorie kann nicht eingereicht werden.

  • 1.4. Jury

    Bei den EWFA werden Preise in verschiedenen Kategorien verliehen und von einer unabhängigen Jury vergeben. Die Jury wird vom Veranstalter berufen. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar. Ebenso die Ergebnisse der geheimen Wahl durch die Zuschauer, die die Sieger der Publikumspreise ermitteln.  Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Entscheidungsfindung der Gewinner und eine etwaige Beurteilung der eingereichten Filme ausgeschlossen. 

  • 1.5. Preisträger, Preisgelder

    Die Einreichenden sind verantwortlich für die Verteilung der Preisgelder.   Es werden Preisgelder in unterschiedlicher Höhe vergeben. Die Einreichenden sind verantwortlich für die Verteilung der Preisgelder. Die jeweilige Summe sowie die dotierten Kategorien können variieren.

    Preise sind nicht übertragbar. Sämtliche mit dem Preis einhergehende Folgekosten sind vom Gewinner zu tragen.

    Nimmt der jeweilige Gewinner den Preis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Filmwettbewerbs an, verfällt der Anspruch auf den Preis. Der Anspruch auf den Preis verfällt zudem, wenn der Preis dem jeweiligen Gewinner aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht übergeben werden kann. Dies trifft insbesondere zu, wenn die mitgeteilte E-Mail oder Postadresse oder sonstige Angaben nicht richtig sind.

  • 1.6. Festivalprogramm

    Für den Wettbewerb nominierte sowie weitere für das Programm ausgewählte Filme werden ein- bis zweimal im Rahmen des ganzjährigen Festivalprogramms im Naturfilmkino in Hamburg HafenCity gezeigt, jeweils von Februar-Februar.

    Die Einreicher werden über die Vorführzeiten informiert, sobald das Festivalprogramm feststeht.

    Außerdem können, nach vorheriger Absprache mit den Einreichenden, „Best of EWFA“-Veranstaltungen in einem anderen Rahmen stattfinden.

    Ziel dieser Veranstaltungen ist nicht nur die Bewerbung des Wettbewerbs, sondern vor allem auch, dem Natur- und Tierfilmgenre ein Forum zu geben, das neue Zuschauerkreise erschließt.

    Ein Anspruch auf Vergütung für die Projektion der Filme innerhalb der oben genannten Veranstaltungen besteht nicht.

  • 1.7. Anmeldung, Fristen und Gebühren

    Die Filmeinreichung für die Awards 2025 ist möglich vom 1. März 2024 – 31. Mai 2024 und erfolgt ausschließlich online über das Portal FilmFreeway.

    Die Einreichgebühr beträgt 35 €, ist pro Film zu entrichten und beinhaltet alle passenden Kategorien. Pro Film (bei Serien pro Teil) muss jeweils eine Anmeldung erfolgen.

    Die Einreichung von Kurzfilmen ist kostenfrei.

    Alle erforderlichen Unterlagen, sowie die Einreichgebühr müssen bis zum Einreichschluss eingegangen sein.

     

    Zur Anmeldung muss folgendes Material spätestens mit Ablauf des 31.5.2024 vorliegen (Hochladen auf FilmFreeway):

    •             eine Sichtungskopie als MP4-Datei (1920 x 1080 px / 16:9 HD, 10Mbit Datenrate)

    •             eine 50-80 Wörter lange Synopsis des Films (Grundlage für die Filmbeschreibung im Programm)

    •             Vollständige und detaillierte Stabangaben entsprechend des Abspanns des Films (Grundlage für die filmografischen Angaben in Print und Online, sowie ggf. Urkunden)

    •             mindestens drei gute Fotos zur Produktion (300 dpi/ 20x30cm) inkl. Copyright-Angabe im Dateinamen. Mit der Einsendung der Fotos werden die Veröffentlichungsrechte für diese Fotos zu Werbe- und/oder Illustrationszwecken gewährt (Print und Online)

    •             ein Filmtrailer, sofern vorhanden, sonst ein Timecode Hinweis auf eine besonders starke Szene (ca. 40 Sekunden). Mit der Einsendung des Trailers werden die Veröffentlichungsrechte für diesen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der EWFA erteilt.

      •         Kurzvita (max. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen) und Foto des Regisseurs/der Regisseurin

    Gegebenenfalls:

    •             Presseausschnitte und Pressemappe

    •             Links zu Trailern und relevanten Social-Media-Kanälen (Film/Regie/Produktion etc.) 

  • 1.8. Einsendung der Vorführkopie

    Wird Ihr Film für das Programm oder den Wettbewerb ausgewählt, werden Sie darüber informiert und es wird von Ihnen eine Vorführkopie angefragt, die folgenden Qualitätsstandards genügen muss:

    Full HD/ Auflösung min. 1920 x 1080 Ppixel

    Container: möglichst MP4

    Video H.264 high profile /Bitrate min 10.000 Kbit/s

    Audio AAC, min 320 Kbit/s, 48 kHz

    Vorführmedien müssen als Datei Upload auf der EWFA FilmFreeway Plattform zur Verfügung gestellt werden.

    Sollte ein ausgewählter Beitrag zum vereinbarten Stichtag nicht in der oben genannten Qualität vorliegen, behält sich der Veranstalter vor, den Beitrag aus dem Wettbewerb zu streichen.

  • 1.9. Nutzung und Rechte

    Mit der Anmeldung erklärt der Einreicher, dass er zur Einreichung des Films befugt ist und über alle erforderlichen Rechte für die in diesem Reglement genannten Nutzungen verfügt, sowie berechtigt ist, diese Nutzungsrechte zu übertragen und dadurch keine Urheber- oder Leistungsschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Im Falle einer Verletzung solcher Rechte sind daraus resultierende Forderungen und Kosten vom Einreicher zu tragen.

    Der Einreicher erklärt ferner, dass er den angemeldeten Film zur öffentlichen Vorführung der in 1.6. genannten Veranstaltungen unentgeltlich zur Verfügung stellt und gibt seine Einwilligung zur Aufnahme der eingereichten Produktion in das EWFA-Archiv.   

    Der Einreicher gibt Erlaubnis, dass aus den eingereichten Produktionen Ausschnitte von bis zu drei Minuten, sowie Filmbilder und die dazugehörigen Stabangaben, Fotos und Texte kostenfrei und unbegrenzt im Rahmen der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Radio/Fernsehen/Internet/Print/Weitere) der EWFA genutzt werden dürfen.

    Der Veranstalter verpflichtet sich, die eingereichten Filme nur zu den im Reglement genannten Zwecken zu verwenden. Jede weitere, nicht in dieser Teilnahmebedingung erwähnte Verwendung, wird mit dem Einreicher abgesprochen und erfordert dessen Einwilligung.

2. Haftung

  • Für die Haftung des Veranstalters sowie für die eigene Haftung seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten folgende Regelungen:

    a.            Der Veranstalter haftet unbegrenzt für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, dh. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Einreicher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

    b.            Im Übrigen haftet der Veranstalter der Höhe nach begrenzt auf den bei Abschluss dieser Teilnahmevereinbarung typischerweise vorhersehbaren Schaden für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen.

    c.            Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Code of Conduct

  • Der Einreicher erkennt an, dass sein Verhalten im Zusammenhang mit dem Filmwettbewerb, einen Einfluss auf die Wahrnehmung des Filmwettbewerbs in der Öffentlichkeit haben kann. Der Einreicher bemüht sich, zu einem positiven Bild des Filmwettbewerbs in der Öffentlichkeit (beinhaltet auch Posts/Äußerungen auf Social Media Kanälen des Einreichers, bspw. X, Instagram) beizutragen. Der Einreicher wird es unterlassen, sich im Rahmen des Filmwettbewerbs beleidigend, diffamierend und/oder anderweitig ungebührlich zu verhalten, insbesondere beleidigende, herabwürdigende und/oder profane Sprache zu verwenden. Sollte es dennoch zu derartigem Verhalten des Einreichers kommen, wird sich der betroffene Einreicher unverzüglich gegenüber der Öffentlichkeit von diesem Verhalten distanzieren.

4. Datenschutz

  • Der Einreicher bestätigt mit der Anmeldung seines Filmes, dass er Kenntnis von der Datenschutzinformation des Veranstalters erlangt hat.

5. Schlussbestimmungen

  • Die Einreichung eines Films kann nicht widerrufen werden und gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung des Reglements.

    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Filmwettbewerb abzusagen oder umzuplanen und die Wettbewerbsstruktur zu ändern, sofern nach billigem Ermessen solche Änderungen erforderlich sind und keine berechtigten Interessen der Einreicher entgegenstehen. Der Veranstalter behält sich weiter das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

    Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, einzelne Teilnehmer aufgrund von Vertragsverletzungen u.ä. auszuschließen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere sein, dass der Einreicher die Regeln des Filmwettbewerbs und/oder die Verhaltensregeln gem. Nr. 3 verletzt.

    Diese Teilnahmebedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem Einreicher in Bezug auf die hierin genannten Gegenstände dar und ersetzen alle anderen, zuvor zwischen dem Veranstalter und dem Einreicher in Hinsicht auf diese Gegenstände getroffenen, mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

    Die aus diesen Teilnahmebedingungen entstehenden Rechte und/oder Pflichten können vom Einreicher nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters an Dritte übertragen oder abgetreten werden. Der Einreicher stimmt hiermit zu, dass der Veranstalter seine aus diesen Teilnahmebedingungen entstehenden Rechte und Pflichten ganz (Vertragsübernahme) oder teilweise an verbundene Unternehmen übertragen kann.

    Falls Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht durchsetzbar oder ungültig sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

    Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf Männer, Frauen und Diverse, auch wenn nur die männliche Form genannt wird.

    Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht.

    Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.  

    Februar 2024