Teilnahmebedingungen

1. Filmwettbewerb

  • 1.1. Veranstalterin

    Veranstalterin der European Wildlife Film Awards (EWFA) ist die private gemeinnützige Deutsche Wildtier Stiftung, Lucy-Borchardt-Straße 2, 20457 Hamburg.

    Veranstaltungsort ist das Naturfilmkino in der Botschaft der Wildtiere, Lucy-Borchardt-Straße 2, 20457 Hamburg.

  • 1.2. Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt für die European Wildlife Film Awards sind Dokumentarfilme, die sich mit den Themen Natur, Tier und Umwelt in Europa befassen und deren Fertigstellung bei Einreichung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

    Die eingereichten Produktionen müssen eine Mindestlänge von 40 Minuten haben.

    Für die Kategorie Kurzfilm können Produktionen eingereicht werden, die maximal 15 Minuten lang sind. Hier sind auch nicht dokumentarische Filme willkommen.

    Ist die Originalfassung nicht deutschsprachig, muss eine .srt-Datei (SubRip-Untertiteldatei) mit deutsch- oder englischsprachigen Untertiteln eingereicht werden. Liegt eine deutschsprachige Fassung vor, muss diese eingereicht werden.

    KI-erstellte Inhalte müssen eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

  • 1.3. Kategorien & Dotierungen

    Die Filme werden für folgende Preiskategorien in Erwägung gezogen:

    Bester Europäischer Film: Tierwelt | Dotierung 15.000 Euro

    Es werden die faszinierendsten Tieraufnahmen eines Filmes prämiert. Bei den Tieren muss es sich um in Europa vorkommende Wildtiere handeln. Der Film muss insgesamt höchsten Qualitätsstandards genügen.

     

    Bester Europäischer Film: Biodiversität | Dotierung 10.000 Euro

    Prämiert wird ein Beitrag, der auf besondere Weise die Vielfalt der heimischen Flora und Fauna in Europa zeigt, Wildtierlebensräume, Naturräume, Landschaften bzw. Ökosysteme vorstellt und ggf. ihre Gefährdung thematisiert.

     

    Bester Europäischer Film: Naturschutz | Dotierung 10.000 Euro

    Es wird ein herausragender Film prämiert, der Maßnahmen oder Menschen in den Mittelpunkt rückt, die den Schutz der Biodiversität sowie den Natur- und Artenschutz zielführend voranbringen.

     

    Publikumspreis | Dotierung 5.000 Euro

    Eine Auswahl der Einreichungen ab 40 Minuten Länge wird für diesen Preis nominiert und im Rahmen des wöchentlichen Naturfilmabends in der Botschaft der Wildtiere vor Publikum gezeigt. Die Zuschauer vergeben Noten, der insgesamt am besten bewertete Film gewinnt. Der Preis wird immer im Folgejahr überreicht.

     

    Beste Story | Dotierung 5.000 Euro

    Mit diesem Preis wird die beste Geschichte eines Films gewürdigt. Zum Beispiel weil sie besonders berührt, überrascht oder zum Nachdenken anregt oder besonders strukturiert, dramaturgisch überzeugend und emotional zugänglich erzählt ist.

     

    Bester Kurzfilm | Dotierung 2.500 Euro

    Eine Auswahl der eingereichten Kurzfilme von 1 bis 15 Minuten Länge wird für diesen Preis nominiert und in der Botschaft der Wildtiere vor Publikum gezeigt. Die Zuschauer stimmen ab. Der Film mit den meisten Stimmen gewinnt. Nominiert werden Produktionen, die es auf besondere Weise schaffen, ein Thema in kurzer Zeit zu präsentieren – sei es auf Grund der Originalität, der filmischen Qualität, einer guten Story oder einer besonderen Ästhetik.

  • 1.4. Jury

    Bei den EWFA werden Preise in verschiedenen Kategorien verliehen und von einer unabhängigen Jury vergeben. Die Jury wird von der Veranstalterin berufen. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar. Ebenso die Ergebnisse der geheimen Wahl durch die Zuschauer in den Kategorien Kurzfilm und Publikumspreis. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Entscheidungsfindung der Gewinner und eine etwaige Beurteilung der eingereichten Filme ausgeschlossen. 

  • 1.5. Preisträger, Preisgelder

    Es werden Preisgelder in unterschiedlicher Höhe vergeben. Die jeweils einreichende Person (im Nachfolgenden: der Einreicher) ist verantwortlich für die etwaige Verteilung der Preisgelder. Die Höhe des Preisgelds hängt von der Kategorie ab.

    Preise sind nicht übertragbar. Sämtliche mit dem Preis einhergehenden Folgekosten sind vom Gewinner zu tragen.

    Nimmt der jeweilige Gewinner den Preis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Filmwettbewerbs an, verfällt der Anspruch auf den Preis. Der Anspruch auf den Preis verfällt auch, wenn der Preis dem jeweiligen Gewinner aus Gründen, die der Gewinner selbst zu vertreten hat, nicht übergeben werden kann. Dies trifft insbesondere zu, wenn Angaben wie die mitgeteilte E-Mail- oder Postadresse nicht richtig sind.

  • 1.6. Festivalprogramm

    Für den Wettbewerb nominierte sowie weitere für das Programm ausgewählte Filme werden ein- bis zweimal im Rahmen des ganzjährigen Festivalprogramms im Naturfilmkino in der Hamburger HafenCity gezeigt, jeweils von Februar bis Februar.

    Die Einreicher werden über die Vorführzeiten informiert, sobald das Festivalprogramm feststeht.

    Nach Absprache mit den Einreichern können außerdem „Best of EWFA“-Veranstaltungen in einem anderen Rahmen stattfinden.

    Ziel dieser Veranstaltungen ist nicht nur die Bewerbung des Wettbewerbs, sondern vor allem auch, dem Natur- und Tierfilmgenre ein Forum zu geben, das neue Zuschauerkreise erschließt.

    Ein Anspruch auf Vergütung für die Projektion der Filme innerhalb der oben genannten Veranstaltungen besteht nicht.

  • 1.7. Anmeldung, Fristen und Gebühren

    Die Filmeinreichung für die European Wildlife Film Awards 2027 ist möglich vom 15. April 2026 bis zum 1. Juni 2026 und erfolgt ausschließlich online über das Portal FilmFreeway.

    Die Einreichgebühr beträgt 35 Euro, ist pro Film zu entrichten und umfasst automatisch die Berücksichtigung des Films in allen Kategorien. Jeder Film (bei Serien jeder Teil) muss jeweils einzeln angemeldet werden.

    Die Einreichung von Kurzfilmen ist kostenfrei.

    Alle erforderlichen Unterlagen sowie die Einreichgebühr müssen bis zum Einreichschluss eingegangen sein.

     

    Zur Anmeldung muss folgendes Material spätestens mit Ablauf des 1. Juni 2026 vorliegen (per Upload über FilmFreeway):

    1.      Eine Sichtungskopie als MP4-Datei (1920 x 1080 px / 16:9 HD, 10 Mbit Datenrate).

    2.      Eine Zusammenfassung des Films als Grundlage für die Filmbeschreibung im Programm (mindestens 800 Zeichen inkl. Leerzeichen).

    3.      Der vollständige, gegebenenfalls deutsche Filmtitel und detaillierte Stabangaben entsprechend des Abspanns des Films als Grundlage für die filmografischen Angaben in Print und Online, sowie ggf. Urkunden.

    4.      Mindestens je drei hochauflösende Fotos zur Produktion in Querformat und Hochformat (300 dpi / 20 x 30 cm) inkl. Copyright-Angabe im Dateinamen. Mit der Einsendung der Fotos werden die Veröffentlichungsrechte für diese Fotos zu Werbe- und/oder Illustrationszwecken gewährt (Print und Online).

    5.      Ein Filmtrailer in Querformat und Hochformat (sofern vorhanden), sonst ein Timecode-Hinweis auf eine besonders starke Szene (ca. 40 Sekunden). Mit der Einsendung der Trailer werden die Veröffentlichungsrechte für diese zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der EWFA erteilt.

    6.      Kurzvita (max. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen) und Foto des Regisseurs / der Regisseurin

    Gegebenenfalls:

    7.      Presseausschnitte und Pressemappe

    8.      Links zu Trailern und relevanten Social-Media-Kanälen (Film/Regie/Produktion etc.) 

  • 1.8. Einsendung der Vorführkopie

    Wird Ihr Film für das Programm ausgewählt, werden Sie darüber informiert, und es wird eine Vorführkopie bei Ihnen angefragt, die folgenden Qualitätsstandards genügen muss:

    o   Full HD/Auflösung min. 1920 x 1080 Pixel, wenn vorhanden: 4K UHD

    o   Container: möglichst MP4

    o   Video H.264 high profile / Bitrate min. 10.000 Kbit/s

    o   Audio AAC, min. 320 Kbit/s, 48 kHz

    Vorführmedien müssen bis zum 1. September 2026 per Downloadlink zur Verfügung gestellt werden.

    Sollte ein ausgewählter Beitrag zum vereinbarten Stichtag nicht in der oben genannten Qualität vorliegen, behält sich die Veranstalterin vor, den Beitrag aus dem Wettbewerb zu streichen.

  • 1.9. Nutzung und Rechte

    Mit der Anmeldung erklärt der Einreicher, dass er zur Einreichung des Films befugt ist und über alle erforderlichen Rechte für die in diesem Reglement genannten Nutzungen verfügt, sowie berechtigt ist, diese Nutzungsrechte zu übertragen und dadurch keine Urheber- oder Leistungsschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Im Falle einer Verletzung solcher Rechte sind daraus resultierende Forderungen und Kosten vom Einreicher zu tragen.

    Der Einreicher erklärt ferner, dass er den angemeldeten Film zur öffentlichen Vorführung der in 1.6. genannten Veranstaltungen unentgeltlich zur Verfügung stellt und gibt seine Einwilligung zur Aufnahme der eingereichten Produktion in das EWFA-Archiv.   

    Der Einreicher gibt Erlaubnis, dass aus den eingereichten Produktionen Ausschnitte von bis zu drei Minuten, sowie Trailer, Filmbilder und die dazugehörigen Stabangaben, Fotos und Texte kostenfrei und unbegrenzt im Rahmen der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Radio/Fernsehen/Internet/Print/Weitere) der EWFA genutzt werden dürfen.

    Die Veranstalterin verpflichtet sich, die eingereichten Filme nur zu den im Reglement genannten Zwecken zu verwenden. Jede weitere, nicht in dieser Teilnahmebedingung erwähnte Verwendung, wird mit dem Einreicher abgesprochen und erfordert dessen Einwilligung.

2. Haftung

  • Für die Haftung der Veranstalterin sowie für die eigene Haftung ihrer Mitarbeitenden, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten folgende Regelungen:

    1.      Die Veranstalterin haftet unbegrenzt für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Einreicher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

    2.      Im Übrigen haftet die Veranstalterin der Höhe nach begrenzt auf den bei Abschluss dieser Teilnahmevereinbarung typischerweise vorhersehbaren Schaden für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen.

    3.      Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Code of Conduct

  • Der Einreicher erkennt an, dass sein Verhalten im Zusammenhang mit dem Filmwettbewerb einen Einfluss auf die Wahrnehmung des Filmwettbewerbs in der Öffentlichkeit haben kann. Der Einreicher bemüht sich, zu einem positiven Bild des Filmwettbewerbs in der Öffentlichkeit (beinhaltet auch Posts/Äußerungen auf Social-Media-Kanälen des Einreichers, bspw. X, Instagram) beizutragen. Der Einreicher wird es unterlassen, sich im Rahmen des Filmwettbewerbs beleidigend, diffamierend und/oder anderweitig ungebührlich zu verhalten, insbesondere beleidigende, herabwürdigende und/oder profane Sprache zu verwenden. Diskriminierende Äußerungen jeglicher Art (z.B. ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität) werden nicht geduldet. Sollte es dennoch zu derartigem Verhalten des Einreichers kommen, wird sich der betroffene Einreicher unverzüglich gegenüber der Öffentlichkeit von diesem Verhalten distanzieren.

4. Datenschutz

5. Schlussbestimmungen

  • Die Einreichung eines Films kann nicht widerrufen werden und gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung des Reglements.

    Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Filmwettbewerb abzusagen oder umzuplanen und die Wettbewerbsstruktur zu ändern, sofern nach billigem Ermessen solche Änderungen erforderlich sind und keine berechtigten Interessen der Einreicher entgegenstehen. Die Veranstalterin behält sich weiter das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

    Die Veranstalterin behält sich außerdem das Recht vor, einzelne Teilnehmer aufgrund von Vertragsverletzungen u. ä. auszuschließen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere sein, dass der Einreicher die Regeln des Filmwettbewerbs und/oder die Verhaltensregeln gem. Nr. 3 verletzt.

    Diese Teilnahmebedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen der Veranstalterin und dem Einreicher in Bezug auf die hierin genannten Gegenstände dar und ersetzen alle anderen, zuvor zwischen der Veranstalterin und dem Einreicher in Hinsicht auf diese Gegenstände getroffenen, mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

    Die aus diesen Teilnahmebedingungen entstehenden Rechte und/oder Pflichten können vom Einreicher nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Veranstalterin an Dritte übertragen oder abgetreten werden. Der Einreicher stimmt hiermit zu, dass die Veranstalterin seine aus diesen Teilnahmebedingungen entstehenden Rechte und Pflichten ganz (Vertragsübernahme) oder teilweise an verbundene Unternehmen übertragen kann.

    Falls einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht durchsetzbar oder ungültig sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

    Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf Männer, Frauen und Diverse, auch wenn nur die männliche Form genannt wird.

    Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht.

    Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.  

    März 2026